Der "tratat de extradare" bedeutet "Auslieferungsvertrag". Ausgeliefert werden strafrechtlich Verfolgte, die ins Ausland flüchten. "In lipsa unui tratat de extradare" = "bei Fehlen eines Auslieferungsvertrags" hat der Kriminelle Glück gehabt, dann wird er meistens nicht ausgeliefert.
Ansonsten muss der Staat, der die Auslieferung wünscht, eine "Cerere de extradare" = "Auslieferungsgesuch" an den Staat richten, in dem der Auszuliefernde sich aufhält.
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